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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Angebot und Preise

Unsere Angebote sind – soweit nicht abweichend angegeben – freibleibend. Die angegebenen Preise verstehen sich – soweit nicht abweichend angegeben – exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die gesondert berechnet wird. Alle Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Anzahlungen werden vereinbart, wenn Auftragsgröße, Lieferfrist oder sonstige unumgängliche Umstände hohe Vorfinanzierungskosten verursachen. Eine Verzinsung der Vorauszahlung erfolgt nicht.

3. Lieferung und Versand

Wir sind berechtigt, Lieferungen in Teillieferungen zu erfüllen. Im Falle von Lieferverzögerungen richten sich die Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Ziffer 7. Bei schuldhafter Überschreibung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Bei Annahmeverweigerung von ordnungsgemäß und innerhalb einer angemessenen Zeit gelieferten Sendungen berechnen wir die uns entstandenen Kosten (Verpackungskosten, Arbeitszeit, sowie Auslagen) und stellen diese in Rechnung. Verpackung und Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Die gesammelte Verpackung mit Ausnahme von Kisten und sonstigen wertvollen Verpackungen wird von uns nicht zurückgenommen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird bzw. zur vereinbarten Zeit versandbereit gestellt wird.

4. Technische Beschreibung

Alle technischen Entwürfe, Skizzen, Maße, Leistungsdaten, Normen und andere beschreibende Aussagen in Broschüren, Prospekten, Datenblättern, Zeichnungen oder ähnlichen Druckwerken sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von uns zugesichert sind.

5. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für die Lieferung neu hergestellter Sachen oder Werkleistungen 1 Jahr. Bei Lieferung von nicht neu hergestellten Sachen wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Teile die durch fremde Einflüsse oder deren unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, werden nicht ersetzt. Besteht für die gelieferten Waren eine Herstellungsgarantie, so ist der Hersteller zunächst außergerichtlich zur Regulierung etwaiger Mängel heranzuziehen. Wir haften in diesen Fällen nur subsidiär. Eine Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden, die durch von uns gelieferte Waren entstanden sind, entsteht nur nach Maßgabe der Ziffer 7. Im Falle nicht von uns, dem Hersteller oder einer vom Hersteller autorisierten Reparaturstelle vorgenommener Reparaturversuche an gelieferten mangelhaften Waren bzw. Werkleistungen erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Bei begründeten Mängelrügen sind wir berechtigt, zunächst nach unserer Wahl Nachbesserungen vorzunehmen oder Ersatz zu leisten. Zahlungsverweigerung und Zahlungsverzögerung, Ingebrauchnahme bzw. Verarbeitung der gelieferten Teile gelten als Abnahme.

6. Zurückhaltungsrecht, Aufrechnungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnungsbefugnis kann der Käufer bzw. Besteller nur in soweit geltend machen, als seine Gegenansprüche unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind.

7. Schadensersatzansprüche

Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten insbesondere wegen:

  • Unmöglichkeit
  • Verzug
  • Verschulden bei Vertragsschluss
  • Unerlaubtes Handling

haften wir für uns und unsere leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, in Fällen zwingender Haltung aus dem Produktionshaftungsgesetz, sowie in Fällen, bei denen Leben, Körper oder Gesundheit verletzt werden.

8. Zahlung

Alle Rechnungen sind sofort rein netto und ohne jeden Abzug zu zahlen. Befindet sich der Schuldner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. Befindet sich der Schuldner länger als 3 Wochen in Zahlungsverzug, so haben wir das Recht, von weiteren, noch nicht durchgeführten Verträgen mit dem Schuldner zurückzutreten. Werden von oder während des Ausführens des Vertrages Umstände festgestellt, welche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers bzw. Käufers in Frage stellen, können wir vom Vertrag zurücktreten.

9. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstehender Forderung unser Eigentum. Der Käufer bzw. Besteller ist befugt, über die Waren im ordentlichen Geschäftsrahmen zu verfügen. Etwaige Pfändungen oder sonstige Eingriffe durch Dritte hat uns der Käufer bzw. Besteller unverzüglich anzuzeigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der gekauften Waren durch den Käufer bzw. Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gekauften Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen Dritter tritt der Käufer bzw. Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist berechtigt, diese Forderung bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung seiner Zahlung an uns, für unsere Rechnung einzuziehen. Die Waren und die an anderer Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die uns sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

10. Schlussbestimmungen

Als Gerichtsstand ist Görlitz vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Rechte bei dem für den Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Bestellers/Käufers zuständigem Gerichtes geltend zu machen. Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle künftigen Geschäfte gelten diese Bedingungen auch ohne besonderen erneuten Hinweis. Sollten einzelne oder vorstehenden Bestimmungen oder Teile derselben unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in einem auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Vertrag eine Lücke herausstellen, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile derselben. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten, die vertragschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn oder Zweck des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.